Jagdmesser Survival-Messer Bushcraft-Messer kaufen
ein hochwertiges Messer macht bei richtiger Behandlung ein Leben lang Freude, es ist aus einem guten Stahl hergestellt, zum Beispiel aus den bewährten Stahlsorten 440c oder N695 bzw. 1095 - vergleichbar oder höher angesiedeltem Stahl.
Messer Preis Unterschiede
durch den höheren Preis bekommt man in der Regel gegenüber einem günstigen Messer mit gleichen Abmessungen eine stabilere Klinge aus höherwertigem Stahl mit besserer Schnitthaltigkeit und höherer Zähigkeit die gesamte Verarbeitung die Toleranzen sind meist besser, Spaltmaße, Griffmaterial und nicht zuletzt die Qualitätssicherung. Auch sollte man in Erwägung ziehen, dass manches günstig angebotene Exemplar, das sogenannte Schnäppchen nichts anderes als 2. Wahl sein könnte mit zum Beispiel einem Härtefehler bei der Klingenherstellung. Es gibt keinen Grund, sich zu freuen oder gar zu meinen, zu den Glückspilzen dieser Welt zu gehören, wenn ein extrem günstiges Angebot entdeckt wird.
Seit 38 Jahren beschäftigen wir uns mit dem Thema Survivalmesser und gerade bei einem solchen kommt es darauf an, das möglichst nichts kaputt geht.
Nehmen wir das Beispiel "Batoning" Holz spalten mit einem Messer, um Feuerholz zu zerkleinern oder um einen Unterschlupf oder ein Floß zu bauen. Wenn sich dabei die Klinge im Holz verkeilt, kann es notwendig werden, um die Klinge wieder zu lösen, auf den Griff zu klopfen, um die verkeilte Klinge wieder zu lösen, dann trennt sich ganz schnell die Spreu vom Weizen. Wenn der Griff kaputt geht oder splittert, ist das sehr schlecht.
Auf jeden Fall ein Vollintegral Messer kaufen, ein Parierelement, der Handschutz, damit man nicht vom Griff auf die Klinge rutschen kann, sollte aus einem Guss mit der Klinge bestehen, wenn diese im Schweißverfahren befestigt wurde, ist dies eine nervige, klackernde Gefahrenquelle, wenn sich diese Schweißverbindung löst, Messer mit einem Hohlgriff scheiden ebenfalls aus.
Es kommt darauf an, für welches Messer sie sich entschieden haben - ob es gut geht oder nicht wenn zum Beispiel im Wald ein Traktor darüber rollt oder etwas anderes Schweres darauf fällt, ist der Griff dann noch in Ordnung?
Ein gutes Messer mit einem wunderschönen Wurzelholz-Griff, dass den Klingen-Erl komplett umschließt, würden wir für die Jagd immer empfehlen, nicht aber als Survivalmesser.
Die Härte (HRC) der Klinge spielt bei der Schnitthaltigkeit eine Rolle, aber auf Kosten der Elastizität heißt ein harter Stahl bleibt länger scharf, aber wenn Kräfte auf die Klinge einwirken, beim im Holz herum hebeln, auf Äste hauen, dann ist ein zu harter Stahl eventuell für diesen Zweck die schlechtere Wahl.
Messer-Stahl ist immer ein Kompromiss, den sie auf die Bedürfnisse abstimmen sollten.
Schnitthaltigkeit: Verschleißfestigkeit und Härte wie lange bleibt die Klinge scharf
Zähigkeit: Beständigkeit gegen Riss und Bruchbildung bei Schlag- oder Biegebelastung
Schärfbarkeit: wie gut lässt sich der Stahl schärfen, notfalls auch mit Hilfsmitteln
Rostbeständigkeit: wie rostträge ist der Stahl
Dieses Thema bietet großes Potenzial für Diskussionen, machen sie sich nicht verrückt damit. Kaufen sie etwas Hochwertiges einer renommierten Marke. Die Stahlindustrie entwickelt laufend neue Stahlsorten allein schon aus Marketinggründen, mancher Hersteller macht sogar ein Geheimnis um eine bestimmte Stahlsorte oder neue Namen werden für bereits existierende Stahlsorten vergeben.
Es gibt viele sehr gute alte bekannte Stahlsorten, die hervorragend für Klingen geeignet sind, darunter auch nicht rostträge Stähle, die andere große Vorteile haben. Wenn man sich ein bisschen darum kümmert, die Klinge nach dem Benutzen abtrocknet und immer mit Kamelienöl oder anderem zur Verfügung stehendem Fett (Survival - Haarfett - Ohrenschmalz zur Not) behandelt, rostete bei uns bisher nichts, viele skandinavische Messer sind seit jeher aus nicht rostträgen Karbonstählen gefertigt, wenn man den Umgang damit gewohnt ist gibt es keine Probleme. Allerdings bei häufigem Kontakt mit Salzwasser wird die Angelegenheit dann etwas ernster, da sollten sie einen Stahl bevorzugen, der wesentlich Rostträger ist.
Das wichtigste überhaupt ist zu wissen - was können sie dem Messer zumuten, und was macht man besser nicht damit. Das allerbeste Messer geht kaputt, wenn es falsch eingesetzt wird das ist in allen Bereichen und allen Materialien so.
Was ist Survival oder Bushcraft?
Survival heißt überleben, sie begeben sich beispielsweise auf eine Tour, bei der es vorkommen kann, in eine Notlage zu kommen, sie müssen einige Tage lang alleine in der Wildnis klar kommen. Ein Survivalmesser sollte mindestens eine 11 cm lange Klinge haben, der Schwerpunkt sollte eher auf der Klinge liegen, Messer, die den Schwerpunkt hinten am Griff haben, sind kräftezehrend, um Äste abzuhacken.
Bushcrafting ist das Üben, wie man mit Survivaltechniken und anderen handwerklichen Fertigkeiten in einem Camp bestimmten Gebiet in der Natur klar kommt. Es wird geübt, wie man ein Unterschlupf baut, Holz zu spalten, Feuer anzünden und Hilfsmittel herstellen mit einem Messer, das kann als Hobby ausgeübt werden oder ernstere Gedanken stecken dahinter.
Hier der link zu Wikipedia Bushcrafting
Die Übergänge sind fließend,
der Unterschied zum Survival besteht darin, das der sogenannte Bushcrafter sich aussucht, wann er losgeht und wohin auch entscheidet er aus freiem Willen, wann er aufhört, er weiß zu Beginn schon, dass er am Abend oder in 3 Tagen zum Parkplatz läuft, in sein Auto einsteigt und nach Hause fährt.
Jetzt wird klar, dass es bei einem Bushcraft-Messer nicht existenziell darauf ankommt, ob es kaputt gehen könnte oder nicht, das überleben hängt nicht davon ab, ein Survival-Messer hat einen anderen Anspruch, dieses sollte so konstruiert sein und von ihnen so ausgesucht werden, dass möglichst nichts kaputt gehen kann. Die Größe der Klinge ist eine individuelle persönliche Entscheidung.
Das Messer gehört seit Urzeiten zu den wichtigsten Werkzeugen der Menschheit, die Faszination dafür ist in den Genen verankert bei Frau und Mann.
Sollten sie ein Geschenk für einen ihrer liebsten Suchen liegen sie mit einem guten Messer immer richtig.
Messer-Scheide-Material
Lederscheide - Geräuschlos-hinterlässt keine Kratzer
Leder eignet sich hervorragend als Klingenschutz und ist die gebräuchlichste Scheide. Allerdings lässt sich die Lederscheide innen nur schlecht reinigen, deshalb tut man gut daran, die Klinge vor dem hineinstecken, gut sauber zu machen. Leder erfordert Pflege in Form von gelegentlicher Behandlung mit geeignetem Lederöl oder Lederfett.
Aus einer Lederscheide heraus lässt sich ein Messer nahezu geräuschlos ziehen, ein wichtiger Aspekt bei der Jagd. Scheiden aus Leder verursachen in der Regel keine Gebrauchspuren am Messer so lange nicht Sand oder Steinchen in die Lederscheide gelangen.
Kydex - flache Bauweise - Kunststoff gut zum Reinigen - hinterlässt oft starke Gebrauchspuren am Messer.
Eine Kydexscheide ist sehr stabil, auch bei tiefen Temperaturen, sie schmiegt sich eng um die Klinge und erlaubt eine flache Bauweise auch lässt sich Kydex sehr gut reinigen.
Die Kydexscheide ist sehr hart und zäh, aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Scheide sauber verarbeitet und auf das Messermodell abgestimmt wird. Sollte die Schneide der Klinge an der Kydexscheide beim Hineinstecken streifen, so hat das zur Folge, das die Schneide jedes Mal ein Stück ihrer Schärfe verliert.
Bei Minustemperaturen kann es aufgrund der engen Konstruktion vorkommen, dass ihr Messer in der Kydexscheide festfriert, wenn sich Feuchtigkeit oder Wasser darin angesammelt hat. Bei hohen Temperaturen im Sommer auf dem Armaturenbrett im Auto könnte es vorkommen, dass sich Kydex verformt.
Das ziehen des Messers aus der Kydexscheide heraus, verursacht Geräusch, was bei der Jagd oder Tierbeobachtung störend sein kann.
Kydexscheiden verursachen durch die enge Bauweise und das Klemmen um den Messergriff oft Kratzer an der Klinge und dem Griff.
Zytel - hinterlässt keine bis geringe Gebrauchsspuren am Messer - Kunststoff gut zu reinigen
Zytelscheiden sind in der Regel großzügiger von den Abmessungen her um die Klinge herum konstruiert, was dazu führt, das die Klinge darin mehr Spiel hat und es zu Klappergeräuschen kommen kann. Das Messer lässt sich in der Regel sehr leicht aus einer Zytelscheide herausziehen, verursacht dabei allerdings auch Geräusch. Zytelscheiden lassen sich sehr gut reinigen. Aufgrund der großzügigen Konstruktion um die Klinge herum kommt es kaum zu Gebrauchspuren am Messer.
Fazit: Alle haben ihre Vor- und Nachteile am besten, man hat eine Lederscheide und eine aus Kunststoff je nach Einsatzzweck zum Wechseln.
Informationen zum Waffenrecht
Die rechtliche Situation in Deutschland
Die rechtliche Situation spielt beim Kauf eines Messer selbstverständlich eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich sind alle von uns innerhalb Deutschlands verkauften Artikel nach deutschem Waffengesetz erlaubt. Das Kaufen, Verkaufen und Besitzen aller von uns hier vertriebenen Messer ist definitiv legal. Das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern, von Hieb- und Stoßwaffen sowie von einhändig feststellbaren Messern ist jedoch gesetzlich im Waffengesetz geregelt. Der Transport in einem verschlossenen Behältnis wird dabei nicht als Führen eingestuft.
Der Paragraph § 42a WaffG
Innerhalb des Waffengesetzes erläutert der Paragraph § 42a das Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen in Deutschland:
Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
"Einhändig feststellbare" Messer sind Messer, die eine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen und eine Klingenarretierung aufweisen. Sollte ein Messer nur eines dieser Merkmale aufweisen, ist es vom § 42a nicht betroffen.
"Hieb- und Stoßwaffen" sind Gegenstände, deren Zweckbestimmung der Einsatz als Waffe ist, wie es zum Beispiel bei zweischneidigen Dolchen oder Bajonetten der Fall ist. Eine bloße Eignung eines Gegenstandes macht aus ihm noch keine Waffe. So ist zum Beispiel ein Küchenmesser natürlich auch als Waffe einsetzbar, aber die Zweckbestimmung ist ausschlaggebend für die Einstufung als Gebrauchsgegenstand, weshalb ein Küchenmesser nicht als Waffe eingestuft wird.
Für alle diese Gegenstände (feststehende Messer über 12 Zentimetern Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer und Hieb- oder Stoßwaffen) lässt der Gesetzgeber das Führen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu. Dieses berechtigte Interesse definiert sich als Führen "in Zusammenhang mit dem Sport, der Berufsausübung der Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck".
Der allgemein anerkannte Zweck
Der sogenannte "allgemein anerkannte Zweck" ist dabei nicht näher ausgeführt. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht von einem "behördlich anerkannten" oder "gesetzlich anerkannten" Zweck spricht. Die Formulierung "allgemein anerkannter Zweck" legt nahe, dass hiermit das normale Volksempfinden bzw. der gesunde Menschenverstand gemeint ist, nach denen das Führen zum Beispiel eines Taschenmmessers in verschiedenen Situationen üblich und angebracht ist. Selbstverteidigung wird vom Gesetzgeber nicht als ein solcher Zweck anerkannt.
Da diese Definition sehr weit gefasst und schwammig formuliert ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. ein kontrollierender Beamter hier eine andere, restriktivere Auslegung vorbringt. Jedoch hat der Gesetzgeber diesen "allgemein anerkannten Zweck" nun einmal in das Gesetz mit aufgenommen. Daher sind pauschale Feststellungen wie zum Beispiel "Einhandmesser sind generell verboten" oder auch "Das Führen von Einhandmessern ist generell verboten" eindeutig falsch.
Wer einer Auseinandersetzung über diese Definition bzw. deren Umfang aus dem Weg gehen möchte, kann soweit technisch möglich die Öffnungshilfe bei einem Einhandmesser entfernen. Wenn sich das fragliche Messer nicht mehr einhändig öffnen lässt, fällt es unseres Erachtens ebenfalls nicht mehr unter die Einschränkung des § 42a. Vielen unserer Messer liegt daher bereits das entsprechende Werkzeug bei, um den Daumenpin zumindest temporär zu entfernen.
Als mündiger Bürger können Sie so selbst entscheiden, wie Sie Ihr Messer nutzen möchten. Natürlich hat die Demontage des Daumenknopfes den leicht faden Beigeschmack von vorauseilendem Gehorsam, was der Ungenauigkeit des Gesetzes zu verdanken ist. Das Tragen der fraglichen Messer sollte unter den definierten Umständen nach dem Gesetzestext legal sein.
Waffenverbotszonen
Eine im Dezember 2019 vom Bundesrat verabschiedete Novellierung des Waffengesetzes (3. WaffRÄndG) wurde am 19. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. Die für das Tragen von Messern relevanten Bestimmungen sind im neu eingefügten Absatz 6 des § 42 WaffG enthalten:
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot oder die Beschränkung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist:
1. auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können,
2. in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können, und die einem Hausrecht unterliegen, insbesondere in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in Einkaufszentren sowie in Veranstaltungsorten,
3. in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie
4. auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, die an die in den Nummern 2 und 3 genannten Orte oder Einrichtungen angrenzen.
In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei
1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
2. Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,
3. Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten oder bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
4. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen,
5. Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, und
6. Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.
Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen.
Bereits vor der Gesetzesänderung konnten die Länder an nachgewiesenen Kriminalitätsschwerpunkten Waffenverbotszonen einrichten, in denen das Führen jeglicher Art von Messern untersagt ist. So gilt bereits seit Dezember 2007 ein generelles Waffenverbot im Bereich der Hamburger Reeperbahn.
Die neue Regelung ermöglicht die Schaffung zusätzlicher Waffenverbotszonen überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen. Die Behörden brauchen dafür nicht nachzuweisen, dass an diesen Orten wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen begangen wurden. In diesen Waffenverbotszonen ist das Führen von Messern nicht grundsätzlich verboten, unterliegt jedoch Einschränkungen, die die Bestimmungen des § 42a verschärfen. Der oben zitierte § 42 Abs. 6 führt explizit aus, dass in solchen Bereichen Messer "mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter" verboten sind. Zur Erinnerung: Außerhalb von Waffenverbotszonen ist das Führen feststehender Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 Zentimetern erlaubt. Außerdem trifft § 42a keine Aussage über die maximale Klingenlänge von Klappmessern mit feststellbarer Klinge.
Taschenmesser ohne Klingenverriegelung sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Das heißt: Slipjoint- und Friction-Folder mit beliebiger Klingenlänge dürfen außerhalb und innerhalb von Waffenverbotszonen mitgeführt werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine Reihe von Ausnahmen formuliert, sofern für das Führen eines Messers ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Ausnahmeregelungen bedeuten nicht, dass in solchen Fällen beliebige Messer legal in einer Waffenverbotszone geführt werden dürfen. Es gelten selbstverständlich nach wie vor die Bestimmungen des § 42a!
Wie im zitierten § 42 Abs. 6 nachzulesen ist, listet der Gesetzestext sechs Ausnahmefälle auf, in denen ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Besonders hervorzuheben ist, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WS, WBK oder KWS) ohne weitere Begründung ein § 42a-konformes Messer in einer Waffenverbotszone führen dürfen. Dass Anwohner, Anlieger und Anlieferverkehr sowie Gewerbetreibende unter die Ausnahmen fallen, dürfte all jenen Personen ausreichend Rechtssicherheit bieten, die in einer Waffenverbotszone wohnen oder dort verkehren oder für ihre Berufsausübung ein Messer benötigen. Die Ausnahmen im Rahmen der Brauchtumspflege – der berühmte Jagdnicker in der Lederhose! – und der Sportausübung sind bereits aus dem § 42a bekannt. Auch das Zugeständnis, ein Messer "nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern" zu dürfen, erinnert an den erlaubten "Transport in einem verschlossenen Behältnis" aus dem § 42a. Unter welchen Umständen ein Messer als "nicht zugriffsbereit" gilt, bleibt jedoch offen.
Die rechtliche Situation in anderen Ländern
In anderen Ländern Europas und der Welt gelten selbstverständlich andere rechtliche Rahmenbedingungen. Für Lieferungen an Besteller außerhalb Deutschlands können daher weitere länderspezifische Beschränkungen oder Verbote für bestimmte Artikel gelten. Der Besteller ist selbst dafür verantwortlich, dass Einfuhr und Besitz der von ihm bestellten Gegenstände nicht gegen Rechtsvorschriften seines Heimatlandes verstößt. Wir können die Vielzahl unterschiedlicher Gesetzgebung der verschiedenen Ländern leider nicht alle kennen, erläutern und interpretieren.
Rechtsberatung
Wir möchten zudem darauf aufmerksam, dass diese Zusammenfassung lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, kann und soll sie nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen verstehen sich daher ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.